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   VG Frankfurt/Main, 25.04.2005 - 9 E 3436/04   

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VG Frankfurt/Main, 25.04.2005 - 9 E 3436/04 (https://dejure.org/2005,32010)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.04.2005 - 9 E 3436/04 (https://dejure.org/2005,32010)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. April 2005 - 9 E 3436/04 (https://dejure.org/2005,32010)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.04.2005 - 9 E 3436/04
    Erst mit Urteil vom 17. Juni 2004 (2 C 50.02 - DVBl. 2004, 1420 = Buchholz § 79 BBG Nr. 123) ist das BVerwG von dieser langjährigen Rechtsprechung abgerückt und verlangt nun eine gesetzliche oder auf Gesetz beruhende Regelung der Krankenfürsorge für Beamte und der Ausgestaltung der insoweit vom Dienstherrn zu erbringenden Leistungen.
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.04.2005 - 9 E 3436/04
    Strukturell vergleichbare Regelungen im Beihilferecht des Landes Niedersachsen (§ 87c Abs. 4 NBG) hat das BVerwG als eine mögliche und der Fürsorgepflicht nicht widersprechende Ausgestaltung des Beihilferechts eingestuft (BVerwG U. v. 3.6.2003 - 2 C 36.02 - E 118, 227 ff.).
  • VG Saarlouis, 11.01.2005 - 3 K 174/04
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.04.2005 - 9 E 3436/04
    Die Kammer geht deshalb davon aus, dass die Regelung in § 12 Abs. 1 S. 2 BhV derzeit nicht allein unter Berufung auf die grundsätzlich bestehende Notwendigkeit einer gesetzlichen Fundierung des Beihilferechts außer Anwendung gelassen werden kann, während die sonstigen Vorschriften weiter unverändert anzuwenden wären (im Ergebnis ebenso VG Saarland U. v. 11.1.2005 - 3 K 174/04 - juris).
  • VG Düsseldorf, 29.02.2008 - 13 K 2422/07
    vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2007 - 4 B 31.05 - und Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 25. April 2005 - 9 E 3436/04 -, beide veröffentlicht in juris, die von einer Wirksamkeit des § 12 Abs. 1 Satz 2 BhV ausgehen.
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